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   BSG, 17.04.1970 - 3 RK 38/67   

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https://dejure.org/1970,10674
BSG, 17.04.1970 - 3 RK 38/67 (https://dejure.org/1970,10674)
BSG, Entscheidung vom 17.04.1970 - 3 RK 38/67 (https://dejure.org/1970,10674)
BSG, Entscheidung vom 17. April 1970 - 3 RK 38/67 (https://dejure.org/1970,10674)
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  • BSG, 04.07.1962 - 3 RK 56/58

    Pflicht zur Zahlung des Arbeitgeberanteils der Krankenversicherungsbeiträge für

    Auszug aus BSG, 17.04.1970 - 3 RK 38/67
    prüfen, ob die Bestimmungen mit Bundesrecht und sonstigem revisiblen Recht vereinbar sind (SozR Nr° 50 zu 5 162 SGG}"' Die genannte Verordnung wäre nur dann wirksam zustande gekommen, wenn die Ermächtigung in @ 458 Abs° 1 EVO, auf die sie sich stützt und die Teil des revisiblen Rechts ist" im Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung noch gültig gewesen wäre" Das ist nicht der Fall° @ 458 Abs° 1 EVO ermächtigte die Landesregierungen9 für unständig Beschäftigte Meldung und Beitragsleistung abweichend von den gesetzlichen Vorschriften der @@441 bis 457 RVO zu regeln° Nach der Ersten Verordnung zur Vereinfachung des Leistungs- und Beitragsrechts in der Sozialversicherung (1° VVG) vom 17° März 1945 (BGBl 1, 41) sollten die bisherigen Vorschriften der EVO über die Versicherung der unständig Beschäftigten - einschließlich des @ 458 - mit Wirkung vom 1" Juni 1945 durch neue Bestimmungen des Reichsarbeitsministers ersetzt werden (Art" 15 und 25 der 10 VVO)° Da die geplante Neuregelung infolge der Kriegsereignisse nicht mehr zustandekam, der vorgesehene Wegfall der alten Vorschriften jedoch den Erlaß von neuen Bestimmungen zur Voraussetzung hatte, wurde die in Art" 15 der'l° VVO angeordnete Aufhebung der alten Vorschriften nicht wirksam (BSG 17, 182 für das Gebiet 18, 1.
  • BSG, 26.10.1962 - 3 RK 62/58

    Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen der Krankenversicherung und

    Auszug aus BSG, 17.04.1970 - 3 RK 38/67
    Galten mithin-die @@441 ff RVO über den 1° Juni 1945 hinaus als reichs- und nicht als besatzungsrechtliche Vorschriften fort, dann wurden sie mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes voll von dessen Regelungen erfaßt: Soweit sie gültig blieben, wurdcn sie in Bundesrecht transformiert (Art° 125 GG); die in @ 458 Abs° 1 RVO den Landesregierungen erteilte Ermächtigung zum Erlaß von abweichenden Bestimmungen erlosch nach @ 129 Abs, 3 GG (vgl° BSG 18, 70, 73 zum Erlöschen einer entsprechenden Rechtsetzungsermächtigung des Reichsarbeitsministers in Art, 15 der 1° VVO)° Die - auf @ 458 Abs° 1 BVD gestützte Verord- - hamburgische.
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